16.6.1 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

 

Rz. 84

 
[ja] [n. a.] Existieren gem. § 298 i. V. m. § 268 Abs. 7 Halbsatz 1 HGB eine gesonderte Angabe der in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse und eine Angabe von gewährten Pfandrechten und sonstigen Sicherheiten, wobei Verpflichtungen aus der Altersversorgung gesondert zu benennen sind? (Hinweis: Ausweiswahlrecht in Anhang oder Bilanz.)  
[ja] [n. a.] Gibt es entsprechend § 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 7 Halbsatz 2 HGB eine gesonderte Angabe der Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen?  
[ja] [n. a.] Wird gem. § 314 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 1 HGB eine Angabe des Gesamtbetrags der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, sowie bezüglich Art und Zweck sowie der Risiken, Vorteile und finanziellen Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist, gemacht?  
[ja] [n. a.] Liegt entsprechend der Vorschrift des § 314 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 HGB eine Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen und der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB gegenüber nicht einbezogenen Tochterunternehmen vor?  
[ja] [n. a.] Wurde beachtet, dass nach DRS 27, Rz. 67 grundsätzlich alle Angaben im Konzernanhang für anteilsmäßig einbezogene Gemeinschaftsunternehmen anteilig zu erfolgen haben und nicht von den Angaben für vollkonsolidierte Tochterunternehmen zu trennen sind.  

16.6.2 Angaben über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

 

Rz. 85

 
[ja] [n. a.] Wurde entsprechend der Vorschrift des § 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB eine Erläuterung von Beträgen größeren Umfangs in den sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, gemacht?  
[ja] [n. a.] Wurde entsprechend § 298 Abs. 1 i. V. m. § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB eine Erläuterung von Posten größeren Umfangs für Verbindlichkeiten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, gemacht?  
[ja] [n. a.] Ist im Konzernanhang über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahrs eingetreten und weder in der Konzern-GuV noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen berichtet worden?  

16.6.3 Anzahl der Arbeitnehmer

 

Rz. 86

 
[ja] [n. a.] Liegt gem. § 314 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 HGB eine Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmerzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen nach Gruppen vor? Konzernanhang, Rz. 59a
[ja] [n. a.] Liegt entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB eine gesonderte Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmerzahl von anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen vor?  

16.6.4 Honorare des Abschlussprüfers

 

Rz. 87

 
[ja] [n. a.] Liegt in Erfüllung der Vorschrift des § 314 Satz 1 Nr. 9 HGB eine Angabe über Art und Höhe der Honorare des Abschlussprüfers vor? Wurde daran gedacht, dass diese Angabe sich entweder nur auf den Konzernabschluss oder auf die gesamten Prüfungskosten des Konzerns (also mit den Kosten der Prüfung der Einzalabschlüsse) beziehen darf?  

16.6.5 Geschäftsführungsorgane/nahestehende Personen

 

Rz. 88

 
[ja] [n. a.] Wurde entsprechend § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a HGB eine Angabe der Gesamtbezüge an Organmitglieder im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen aus aktiver Tätigkeit einschließlich differenzierten Angaben zu Bezugsrechten und sonstigen aktienbasierten Vergütungen gemacht? Konzernanhang, Rz. 60 ff.
[ja] [n. a.] Wurde berücksichtigt, dass die individualisierten Angaben zu Vorstandsbezügen seit dem Geschäftsjahr 2021 im gesondert zu erstellenden Vergütungsbericht nach § 162 AktG anzugeben sind und nicht mehr im Konzernanhang? (Hinweis: Gilt nur für Mutterunternehmen börsennotierter Aktiengesellschaften.) Vergütungsbericht in der Rechnungslegung, Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Liegt nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b HGB eine Angabe der Gesamtbezüge an Organmitglieder im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen aus früherer Tätigkeit und an Hinterbliebene vor?  
[ja] [n. a.] Liegen gem. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. c HGB Angaben bezüglich vom Mutterunternehmen und von Tochterunternehmen gewährter und zurückgezahlter Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten dieser Personengruppen eingegangener Haftungsverhältnisse vor?  
[ja] [n. a.] Sind entsprechend der Regelung des § 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB Angaben über nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen, soweit sie wesentlich sind, mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns notwendig sind, gemacht worden (ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in 100 %igem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen)? Angaben über Geschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst werden, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns nicht notwendig ist? Konzernanhang, Rz. 17

16.6.6 Im Konzernanteilsbesitz stehende Unternehmen

 

Rz. 89

 
    Allgemeine Angaben  
[ja] [n. a.] L...

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