Rz. 80

 
[ja] [n. a.] Erfolgte nach DRS 13, Rz. 11 ein gesonderter Ausweis kumulierter Anpassungsbeträge aus Vorperioden aufgrund der Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen als Posten "Auswirkungen aus der Änderung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze" nach dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit? (Hinweis: Dies gilt gem. DRS 13, Rz. 21, auch bei Änderungen von Schätzmethoden.) Konzernanhang, Rz. 42
[ja] [n. a.] Wurden nach DRS 25, Rz. 108 die Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung in der Konzern-GuV gesondert angegeben? (Hinweis: Ausweiswahlrecht in Anhang oder GuV)  
[ja] [n. a.] Wird nach § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB eine Aufgliederung der Umsatzerlöse des Konzerns nach Tätigkeitsbereichen und nach geografisch bestimmten Märkten gegeben?  
[ja] [n. a.] Liegt nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB eine Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB sowie die Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen während des Geschäftsjahrs und die gesonderte Angabe der in quotal einbezogenen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer vor? (Hinweis: Ausweiswahlrecht in Anhang oder Bilanz.)  
[ja] [n. a.] Wird gem. § 298 Abs. 1 i. V. m. § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB eine gesonderte Angabe von außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB (Anlagevermögen) sowie von Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 Satz 3 HGB (Umlaufvermögen) gemacht?  
[ja] [n. a.] Liegt nach § 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB eine Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art vor, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind? Angabe kann für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften entfallen.  
[ja] [n. a.] Liegt nach § 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB eine Angabe von Betrag und Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung vor, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind?  
[ja] [n. a.]

Liegt nach DRS 13, Rz. 13 eine gesonderte Angabe von Steuerertrag oder -aufwand aus kumulierten Anpassungen aus Vorjahren aufgrund der Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen vor?

(Hinweis: Dies gilt gem. DRS 13, Rz. 21 auch bei Änderungen von Schätzmethoden.)
Konzernanhang, Rz. 42
[ja] [n. a.] Ist der Vorschlag oder der Beschluss über die Ergebnisverwendung des Mutterunternehmens nach § 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB in den Konzernanhang aufgenommen worden?  

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