Die Gewährung eines Bonus hat eine Entgeltminderung zur Folge. Deshalb muss die Umsatzsteuer anteilig berichtigt werden (geschieht bei Automatikkonten automatisch). Der Bonus gewährende Unternehmer muss seinem Kunden einen Beleg ausstellen, wenn die Entgelte durch die Bonusgewährung für unterschiedlich besteuerten Umsätze gemeinsam geändert werden.

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