Die Handelsbilanz ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen[1] und mit Datumsangabe zu unterzeichnen.[2] Diese Grundsätze gelten für die Steuerbilanz entsprechend. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umzurechnen.[3] Die Bilanzen der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften werden von den Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern im Zusammenwirken mit Aufsichtsrat, Gesellschafter- oder Generalversammlung festgestellt.

Darüber hinaus gilt, dass nur für steuerliche Zwecke maßgebliche Buchungen und sonst erforderliche Aufzeichnungen in einer "lebenden Sprache" vorzunehmen sind. Die Finanzbehörde kann ggf. eine Übersetzung verlangen. Die Bedeutung verwendeter Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole ist im Einzelfall eindeutig darzulegen.[4]

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