Das Steuerrecht[1] stellt bei der Gewinnermittlung auf das Betriebsvermögen (= Kapital/Eigenkapital) ab und ermittelt mit diesem Wert, zzgl. der Werte der Privatkonten, den steuerlichen Gewinn nach folgender Formel:

 
  Betriebsvermögen (= Kapital/Eigenkapital) am Ende des Wirtschaftsjahres  
Betriebsvermögen (= Kapital/Eigenkapital) am Ende des vorigen Wirtschaftsjahres  
+ Privatentnahmen  
Privateinlagen  
= Gewinn  
 
Praxis-Beispiel

Gewinnermittlung ohne Gewinn- und Verlustrechnung

Das Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschafts-/Kalenderjahrs 01 beträgt 1.250.893 EUR und zum Ende des Wirtschafts-/Kalenderjahrs 02 2.030.357 EUR.

Die Einlagen betragen im Jahr 01 30.000 EUR und im Jahr 02 5.000 EUR.

Die Summe der Entnahmen beträgt im Jahr 01 60.251 EUR und im Jahr 02 95.723 EUR.

Der Gewinn für das Jahr 02 beträgt:

 
  Betriebsvermögen (= Kapital/Eigenkapital) am Ende des Wirtschaftsjahrs 02 2.030.357 EUR
Betriebsvermögen (= Kapital/Eigenkapital) am Ende des vorigen Wirtschaftsjahrs (Ende 01) 1.250.893 EUR
+ Privatentnahmen 95.723 EUR
Privateinlagen 5.000 EUR
= Gewinn 870.187 EUR

Die Einlagen und Entnahmen aus dem Wirtschafts-/Kalenderjahrs 01 haben keinen Einfluss auf den Gewinn des Wirtschafts-/Kalenderjahrs 02.

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