Um einen Überblick zu erhalten, welche Einschätzungsspielräume sich für den Bilanzierenden bei der Festlegung der Trendparameter ergeben, wurden einerseits 130 BilMoG-Erstanwender des Geschäftsjahres 2010 analysiert, da hier auch die Auswirkungen und die Nutzung der Übergangswahlrechte beobachtet werden konnten. Das vorliegende Sample setzt sich aus den Einzelabschlüssen von 34 kleinen, 23 mittleren und 43 großen Kapitalgesellschaften sowie 30 Konzernabschlüssen zusammen. Von den 130 Stichprobenunternehmen haben 73 Unternehmen (56 %) Pensionsrückstellungen angesetzt. Bei den Unternehmen, die keine Pensionsverpflichtungen passiviert haben, handelt es sich überwiegend um kleine und mittlere Kapitalgesellschaften.[1] Andererseits wurden diese Ergebnisse um eine Studie der aktuell vorliegenden 2016er Jahresabschlüsse ergänzt. Diese Untersuchung umfasst 50 Jahresabschlüsse mittelgroßer und großer Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, aus dem Bundesanzeiger, die im März 2018 zufällig gezogen wurden. Konkret handelt es sich um 20 große und 30 mittelgroße Kapitalgesellschaften bzw. denen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften, von denen 28 Unternehmen (56 %) Pensionsrückstellungen passiviert haben.

[1] Vgl. zur empirischen Analyse Müller/Panzer, BetrAV 2012, S. 227-230, und Müller, Erfahrungsbericht BilMoG – Erkenntnisse für Abschlusserstellung und Abschlussadressaten, in Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller (Hrsg.), Haufe HGB Bilanz Kommentar, 2012, Rz 366 ff.

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