Die zu aktivierenden Vermögensgegenstände des Anlagenvermögens müssen mit einem Wert belegt werden. Die Vorgehensweise ist zwar gesetzlich exakt beschrieben. Doch gerade wenn Nebenleistungen des Lieferanten, wie Schulung oder Inbetriebnahme, erbracht oder Eigenleistungen berücksichtigt werden sollen, gibt es durchaus Möglichkeiten der Beeinflussung.

Werden alle Wertbestandteile sofort richtig behandelt, z. B. Reparaturanteile als Kosten verbucht, muss zum Jahresende nicht umgebucht werden. Ein Erklärungsbedarf entsteht dann nicht.

 
Praxis-Beispiel

Einweisung oder Schulung

Ob es sich bei der Vermittlung von Kenntnissen über eine neue Maschine für die Mitarbeiter um eine Einweisung oder um eine generelle Schulung handelt, wird schon in der Bestellung, spätestens in der Rechnung des Lieferanten bestimmt. Wenn die Einweisung einen echten Bezug zur gelieferten Maschine hat, dann müssen die Kosten dafür aktiviert werden. Dann darf auch intern nicht über Schulung, Weiterbildung oder Ausbildung gesprochen werden. Die Kosten sind entsprechend als Einweisung zu buchen.

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