Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019). Er beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung des Begriffs "Treuhandverhältnis" und die in dem Praxishinweis behandelten Treuhandverhältnisse und ähnlichen Rechtsgeschäfte. Anschließend stellt er die Grundzüge der handelsbilanziellen Abbildung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften dar. Ferner wird die Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften im Prüfungsprozess, vor allem unter Betrachtung der sog. inhärenten Risikofaktoren, anhand von Schaubildern näher erläutert. Für ausgewählte Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (bspw. Einkaufs- und Verkaufskommission, Sicherungsübereignung und Treuhandkonto) werden, vor allem aus Sicht des Treugebers oder desjenigen Vertragspartners, dem eine vergleichbare Stellung zukommt, die rechtlichen Grundlagen und Bilanzierungsaspekte dargelegt. Unterlegt mit konkreten Beispielen werden auch die möglichen Überlegungen des Abschlussprüfers zur Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und die prüferischen Reaktionen hierauf erläutert. Des Weiteren thematisiert der IDW Praxishinweis 2/2023 die Bedeutung von externen Bestätigungen im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen und ähnlichen Rechtsgeschäften und, unter Heranziehung eines Entscheidungsbaums und von Praxisbeispielen, die Bedeutung der Anforderungen des ISA [DE] 402 zur Inanspruchnahme von Dienstleistern für Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte. Besonderheiten bei Konzernabschlussprüfungen runden den IDW Praxishinweis ab.

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