Durch das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz; kurz: EWSG) wurde die einmalige Entlastung bestimmter Letztverbraucher bzw. Kunden von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 festgelegt. Nach § 10 EWSG sind bestimmte Dokumente von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe "Dezemberhilfe" in Abstimmung mit dem Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie" einen Prüfungshinweis erarbeitet, der auf die Besonderheiten der Prüfungen nach § 10 EWSG eingeht und u. a. Formulierungsvorschläge für die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers enthält.

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