Die Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer von Rechnungslegungsinformationen erhöht deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungsnützlichkeit. Der europäische Richtlinien- und der deutsche Gesetzgeber haben allerdings bislang die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nicht verpflichtend durch einen Dritten, sondern lediglich vom Aufsichtsrat gefordert. Es besteht aber die Möglichkeit zur freiwilligen Hinzuziehung eines Abschlussprüfers. Zudem wird mit der in Kraft getretenen EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie ab dem Geschäftsjahr 2024 nun eine inhaltliche Prüfung durch einen unabhängigen Dritten zumindest mit begrenzter Sicherheit verlangt. Das IDW hat auf diese Entwicklungen reagiert und den Entwurf IDW EPS 352 (08.2022) für die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung sowie die Entwürfe IDW EPS 991 (11.2022)/IDW EPS 990 (11.2022) für die inhaltliche Prüfung mit begrenzter/hinreichender Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung veröffentlicht, die nach Entscheidung vom 15.8.2023 nicht mehr final verabschiedet, sondern unmittelbar zur Anwendung kommen sollen, da die anstehende Gesetzesänderung diese in wenigen Monaten obsolet werden lässt. Beide Standards bauen auf ISAE 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information" auf und stellen Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung dar.

Der Aufbau der jeweiligen Vermerke orientiert sich in Abweichung von der bisherigen Praxis von Vermerken i. S. v. ISAE 3000 (Revised) an IDW PS 400 n. F. (10.2021), da auch im laufenden EER-Projekt des IAASB die Beispielvermerke an die Struktur der Bestätigungsvermerke in den ISA angenähert werden sollen. Analog zu IDW EPS 352 (08.2022) gibt der Wirtschaftsprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge