2.8.1 IDW RH HFA 1.014: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (Stand: 26.10.2021)

  • Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind.
  • Dabei wurden die Ausführungen in dem IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) (Stand: 9.1.2009) bestätigt. Demnach haben Umwidmungen zum Buchwert des letzten Jahresabschlusses zu erfolgen. Aufgrund des festgestellten erheblichen Aktualisierungsbedarfs der übrigen Passagen des Rechnungslegungshinweises hat sich das IDW dazu entschlossen, den Rechnungslegungshinweis umfassend zu überarbeiten.
  • Am 26.10.2021 wurde der überarbeitete IDW Rechnungslegungshinweis: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung verabschiedet.
  • Der sachliche Anwendungsbereich der Verlautbarung wurde aus konzeptionellen Gründen auf Wertpapiere beschränkt. In der Folge ist auch der Abschnitt mit Ausführungen zur Bewertung bei illiquiden Märkten entfallen. Dessen ungeachtet hält das IDW die entsprechenden Ausführungen in materieller Hinsicht weiterhin für zutreffend.
  • IDW RH HFA 1.014 gilt erstmals für Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge