• Seit der Verabschiedung der bisherigen Fassung des IDW PS 920 im November 2016 hat sich in den für eine Prüfung nach § 32 WpHG ("EMIR-Prüfung") maßgeblichen Rechtsgrundlagen eine Vielzahl sowohl materieller als auch formeller Änderungen ergeben. Zuvorderst zu nennen sind hier die durch den sog. EMIR-Refit bedingten Änderungen, aber auch die Schaffung einer sog. Zahlungsmittelausnahme durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 sowie die Neustrukturierung des WpHG durch das 2. FiMaNoG und die in diesem Zuge erfolgte Ausweitung des Prüfungsgegenstands nach § 32 WpHG. Ferner wurde die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV) an diese Entwicklungen angepasst.
  • Der Entwurf trägt diesen Änderungen Rechnung. Zur Berücksichtigung des geänderten bzw. erweiterten Prüfungsgegenstands wurden insbesondere Ausführungen zur Zahlungsmittelausnahme und zur Handelsplatzpflicht (Art. 28 Abs. 1 bis 3 MiFIR) ergänzt.
  • Weitere Änderungen betreffen u. a. die Aktualisierung der Gesetzesverweise aufgrund der Neustrukturierung des WpHG durch das 2. FiMaNoG.
  • Auch die Ausführungen zur Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der EMIR-Anforderungen in Anlage 1 wurden aktualisiert; sie gehen neben den Auswirkungen der Zahlungsmittelausnahme u. a. auf die Konsequenzen ein, die sich aus der im Zuge des EMIR-Refit vollzogenen Änderung der Systematik ergeben, wie zu ermitteln ist, ob eine nichtfinanzielle Gegenpartei eine Clearingschwelle überschritten hat.
  • Letztlich wurde die Musterbescheinigung in Anlage 2 an die aktuelle Rechtslage angepasst.

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