Am 21.6.2022 wurden die Trilog-Verhandlungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beendet. Die Schlussabstimmung im EU-Parlament steht noch aus. Danach sind noch Änderungen möglich. Der am 30.6.2022 veröffentlichte Richtlinientext enthält folgende Kernpunkte:

  • Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen verpflichtend sein, der Erstanwendungszeitpunkt wird sukzessive in den Berichtsjahren 2024 bis 2026 sein.
  • Die Nachhaltigkeitsinformationen werden in den Lagebericht in elektronischem Berichtsformat (ESEF) zusammen mit Angaben nach der EU-Taxonomieverordnung einzubeziehen sein.
  • Ab dem ersten verpflichtenden Berichtsjahr ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung Gegenstand einer Pflichtprüfung, zu Beginn zur Erlangung begrenzter Sicherheit ("limited assurance"), mittelfristig zur Erlangung hinreichender Sicherheit ("reasonable assurance").
  • EU-Unternehmen werden über die Einhaltung der von der Europäischen Kommission angenommenen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) berichten müssen.
  • Auch außereuropäische Unternehmen werden zur Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet, soweit diese Unternehmen einen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR in der EU erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.

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