Die Qualität einer Entscheidung sollte am Entscheidungsprozess bemessen werden, nicht (nur) am Entscheidungsergebnis. Üblicherweise werden Entscheidungen erst im Nachhinein bewertet. Der Vorteil daran ist, dass dann das Ergebnis der Entscheidung vorliegt, man also sieht, inwiefern das eigentliche Ziel erreicht wurde. Daran wird aber ein Problem deutlich: Das Ergebnis einer Entscheidung ist nicht allein von dem vorangestellten Entscheidungsprozess abhängig, sondern auch von externen Einflussfaktoren, die nicht im Verantwortungsbereich des Entscheiders liegen bzw. sich in andere Richtungen entwickeln können als eingeschätzt. Die Konsequenz daraus ist, dass der alleinige Blick auf das Ergebnis einer Entscheidung wenig über deren Qualität aussagt.

Im Fokus zur Bewertung von Entscheidungen steht demnach der Entscheidungsprozess. Baron (2008) stellt das Verhältnis von Entscheidungsprozess und –ergebnis so dar, dass ein guter Entscheidungsprozess maximal die Wahrscheinlichkeit eines guten Ergebnisses erhöhen kann, garantieren kann er es nicht. Umgekehrt führt ein schlechter Entscheidungsprozess dazu, dass mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ein negatives Ergebnis entsteht (da bspw. das Ziel nicht klar ausformuliert wird oder nicht genügend Informationen eingeholt werden). Trotzdem können glückliche Umstände dazu führen, dass das Ergebnis dennoch erreicht wird. Das heißt, dass eine Entscheidung auch eine gute Qualität haben kann, wenn sie nicht das erwünschte Ergebnis liefert. Dies gilt jedoch nur dann, wenn durch diesen Prozess die Wahrscheinlichkeit maximiert wurde, ein gutes Ergebnis zu erreichen.

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