Entscheidungsstichwort (Thema)

Außerordentliches Kündigungsrecht oder Auflösungsklage des Kommanditisten einer Massengesellschaft

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Kommanditisten in einer Massengesellschaft auch ohne gesellschaftsvertragliche Bestimmung ein außerordentliches Kündigungsrecht oder aber die Auflösungsklage zusteht, wenn der vereinbarte Gesellschaftszweck nicht mehr zu erreichen ist (Ergänzung BGH, 1974-12-19, II ZR 27/73, BGHZ 63, 338).

 

Orientierungssatz

1. Ein Recht zur fristlosen Kündigung mit der Folge, daß der kündigende Gesellschafter ausscheidet und die Gesellschaft im übrigen fortbesteht, ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die Gesellschafterversammlung mit der erforderlichen Mehrheit beschließt, die Gesellschaft fortzusetzen.

2. In allen übrigen Fällen, dh wenn über die Fortsetzung der Gesellschaft kein Gesellschafterbeschluß mit der erforderlichen Mehrheit zustande kommt, verbleibt es bei der gesetzlichen Regel, wonach der einzelne Gesellschafter die Auflösungsklage erheben kann und muß.

 

Fundstellen

Haufe-Index 650040

BGHZ, 160

NJW 1977, 2160

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