Schlagwörter

Energiesteuer, Steuerentlastung, Erdgas, Verheizen, zweierlei Verwendungszweck

 

Rechtsfrage (Thema)

Stellt das Verbrennen von Erdgas zur Herstellung von heißem Inertgas, was zur Explosionsvermeidung beim Trocknungsprozess benötigt wird, einen für die Gewährung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erforderlichen zweierlei Verwendungszweck dar?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d; EGRL 96/2003 Art. 2 Abs. 4 Buchst. b

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Entscheidung vom 09.03.2022; Aktenzeichen 4 K 2280/20 VE)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge