Schlagwörter
Energiesteuer, Steuerentlastung, Erdgas, Verheizen, zweierlei Verwendungszweck
Rechtsfrage (Thema)
Stellt das Verbrennen von Erdgas zur Herstellung von heißem Inertgas, was zur Explosionsvermeidung beim Trocknungsprozess benötigt wird, einen für die Gewährung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erforderlichen zweierlei Verwendungszweck dar?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d; EGRL 96/2003 Art. 2 Abs. 4 Buchst. b
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Entscheidung vom 09.03.2022; Aktenzeichen 4 K 2280/20 VE) |
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