Schlagwörter

Umzugskosten, Werbungskosten, Nichtselbständige Arbeit, Arbeitszimmer, Berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind Umzugskosten beruflich veranlasst und somit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt und beiden Ehegatten dadurch ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sich jedoch keine wesentliche Fahrzeitersparnis ergibt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 23.02.2023; Aktenzeichen 5 K 190/22)

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