Schlagwörter
Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Aufteilung, Wirtschaftliche Belastung, Partnerschaft
Rechtsfrage (Thema)
Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in einer Partnerschaft lebenden empfängnisfähigen Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?) gezahlten Aufwendungen?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 14.12.2021; Aktenzeichen 6 K 20/21) |
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