Schlagwörter

Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Aufteilung, Wirtschaftliche Belastung, Partnerschaft

 

Rechtsfrage (Thema)

Sind Aufwendungen für eine homologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation einer in einer Partnerschaft lebenden empfängnisfähigen Frau, bei deren männlichem Partner krankheitsbedingte chromosomale Zeugungsrisiken bestehen, als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? Wenn ja, auch die vom Partner (im Rahmen des abgekürzten Zahlungsweges?) gezahlten Aufwendungen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 33

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 14.12.2021; Aktenzeichen 6 K 20/21)

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