Schlagwörter

Zufluss, Tantieme, Beherrschender Gesellschafter, Fremdvergleich, Buchführungsmangel

 

Rechtsfrage (Thema)

Zufluss einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer: Kommt es -abweichend vom BMF-Schreiben vom 12.05.2014 (BStBl I 2014, 860)- nicht darauf an, ob die unterbliebene Aufwandsbuchung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht, soweit dies zu keinem Steuervorteil i.S. des § 42 Abs. 2 Satz 1 AO geführt hat und somit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 S. 4, § 38a Abs. 1 S. 3; AO § 42 Abs. 2 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Entscheidung vom 30.06.2022; Aktenzeichen 12 K 58/20)

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