Schlagwörter
Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftspflicht, Schadensersatz
Rechtsfrage (Thema)
Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gewährt Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Ersatz von (immateriellen) Schäden?
Reicht allein ein Verstoß gegen die Auskunftspflichten nach Art. 15 DSGVO für einen Schadensersatzanspruch aus oder bedarf es darüber hinaus der Darlegung und des Nachweises eines konkreten Schadens?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 01.03.2023; Aktenzeichen 16 K 16150/21) |
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