Schlagwörter

Datenschutz-Grundverordnung, Schaden

 

Rechtsfrage (Thema)

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang gewährt Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Ersatz von (immateriellen) Schäden?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

DSGVO Art. 82

 

Verfahrensgang

FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.03.2023; Aktenzeichen 16 K 16155/21)

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