Schlagwörter

Schenkungsteuer, Anteilszuwendung, Steuerbefreiung, Nachversteuerung

 

Rechtsfrage (Thema)

Nachversteuerung gemäß § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 ErbStG 2009:

Ist der Nachversteuerungstatbestand personenneutral auszulegen und liegt ein „Aufheben“ nur bei Beendigung der vertraglichen Bindungen vor?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1, § 13a Abs. 5 Nr. 5, § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 28.09.2023; Aktenzeichen 3 K 124/21)

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