Schlagwörter
Schenkungsteuer, Anteilszuwendung, Steuerbefreiung, Nachversteuerung
Rechtsfrage (Thema)
Nachversteuerung gemäß § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 ErbStG 2009:
Ist der Nachversteuerungstatbestand personenneutral auszulegen und liegt ein „Aufheben“ nur bei Beendigung der vertraglichen Bindungen vor?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
ErbStG § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1, § 13a Abs. 5 Nr. 5, § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2
Verfahrensgang
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