Leitsatz (amtlich)
Kauft jemand eine auf fremdem Boden stehende Halle in Kenntnis dessen, daß der Mietvertrag über den Boden bereits gekündigt ist und die Halle deshalb abgerissen werden muß, so unterliegt der Kauf nicht der Grunderwerbsteuer.
Normenkette
GrEStG 1940 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 3
Fundstellen
Haufe-Index 72819 |
BStBl II 1978, 532 |
BFHE 1979, 301 |
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