Entscheidungsstichwort (Thema)

Sonderabschreibungen nach § 4 FördG bei Anschaffung einer im Dachgeschoss neu errichteten Eigentumswohnung

 

Leitsatz (NV)

Die Sonderabschreibung für eine im Dachgeschoss eines Sanierungsobjektes neu geschaffene Eigentumswohnung bemisst sich einheitlich nach den Anschaffungskosten. Eine Aufspaltung der Anschaffungskosten in einen Teil für die Neuerstellung der Wohnung und in einen Teil für die baulichen Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist nicht zulässig.

 

Normenkette

FördG §§ 3, 4 Abs. 2-3

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 30.01.2004; Aktenzeichen 8 K 3589/02)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1497810

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