Entscheidungsstichwort (Thema)

Kenntnis des FA über die Beseitigung der Ungewißheit

 

Leitsatz (NV)

1. ,,Kenntnis" i.S. § 171 Abs. 8 AO 1977 verlangt positive Kenntnis der Finanzbehörde von der Beseitigung der Ungewißheit.

2. Besteht Ungewißheit über den Wert von OHG-Anteilen, so kann diese mit der Kenntnis des FA über das Vorliegen eines BP-Berichts beseitigt werden.

 

Normenkette

AO 1977 § 171 Abs. 8

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 26.08.1992 - II R 108/90 (NV); BFH/NV 1993, 574

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132613

BFH/NV 1992, 79

BFHE 1993, 9

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