Entscheidungsstichwort (Thema)

Leistungsbezug aus einer „befreienden Lebensversicherung“ steuerpflichtig (Bezugsberechtigter: Kind des Erblassers)

 

Leitsatz (NV)

  1. Der Leistungsbezug des Kindes eines Erblassers aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer.
  2. Neben dem Erfordernis der vertraglichen Begründung des erworbenen Vermögensvorteils setzt die Steuerbarkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch voraus, dass die Zuwendung an den Dritten im Verhältnis zum Erblasser (Valutaverhältnis) alle objektiven und subjektiven Merkmale einer freigebigen Zuwendung aufweisen muss.
 

Normenkette

ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 17

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 24.10.2001 - II R 11/00 (NV); BFH/NV 2002, 648

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133290

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