Entscheidungsstichwort (Thema)

Bei Freigabe von Sicherungsgut durch Konkursverwalter entsteht regelmäßig USt zu Lasten der Konkursmasse

 

Leitsatz (NV)

Werden zur Sicherung übereignete Gegenstände im Konkurs des Sicherungsgebers vom Konkursverwalter dem Gemeinschuldner mit der Maßgabe freigegeben, daß der Verwertungserlös der Konkursmasse zugute kommen soll (sog. modifizierte Freigabe), so entsteht mit der Herausgabe des Sicherungsgutes durch den Gemeinschuldner an den Sicherungsnehmer Umsatzsteuer zu Lasten der Konkursmasse (Anschluß an das BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 57/79, BFHE 150, 379, BStBl II 1987, 741).

 

Normenkette

UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 3 Abs. 1; KO §§ 1, 6 Abs. 2, §§ 47-48, 58 Nr. 2, §§ 59, 127 Abs. 1-2

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg

 

Fundstellen

Haufe-Index 415340

BFH/NV 1988, 678

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