Leitsatz (amtlich)

1. Zur Frage der Gesellschaftsteuerpflicht verlustdekkender Zuschüsse an sogenannte geborene Zuschußbetriebe (Anschluß an BFHE 122, 545, BStBl II 1977, 772).

2. Auf gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen an sogenannte geborene Zuschußbetriebe ist der ermäßigte Steuersatz des § 9 Abs. 2 Nr. 1 KVStG 1959 anzuwenden, wenn dessen Voraussetzungen gegeben sind.

 

Normenkette

KVStG 1959 § 2 Nr. 4 Buchst. a, § 9 Abs. 2 Nr. 1

 

Fundstellen

BStBl II 1978, 136

BFHE 1978, 79

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