Leitsatz (amtlich)

1. Wird Steuerfreiheit nach Art. 1 Nr. 2 Buchst. a EuAGrEStG für den Erwerb eines ganzen oder im wesentlichen ganzen landwirtschaftlichen Betriebes geltend gemacht, so ist besonders eingehend zu prüfen, ob dem Erwerb tatsächlich eine Aufstokkungsabsicht und nicht der Wille zugrunde liegt, den erworbenen landwirtschaftlichen Betrieb neben dem vorhandenen selbständig zu bewirtschaften.

2. Eine Entfernung von rd. 75 km der erworbenen Grundstücke zum vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb schließt die Anerkennung einer ernstlichen Aufstockungsabsicht aus.

 

Normenkette

EuAGrEStG Art. 1 Nr. 2 Buchst. a

 

Verfahrensgang

FG München

 

Fundstellen

Haufe-Index 74357

BStBl II 1982, 665

BFHE 1983, 306

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