Entscheidungsstichwort (Thema)

Hinterziehungszinsen bei Hinterziehung von ESt durch Geschäftsführer einer Personengesellschaft

 

Leitsatz (NV)

1. Auch nach § 4 a StSäumnG war Schuldner der Hinterziehungszinsen derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind.

2. Hinterziehen Geschäftsführer einer Personengesellschaft Einkommensteuer zum Vorteil der Gesellschafter, ist über die Frage, ob und in welchem Umfang der von den Gesellschaftern erlangte steuerliche Vorteil auf einer Hinterziehung beruht, im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung zu entscheiden.

3. Für den Adressaten eines auf der Rechtsgrundlage des § 155 Abs. 2 AO 1977 ergehenden Folgebescheids muß aus dem Bescheid selbst oder aus den Umständen eindeutig zu erkennen sein, daß eine bestimmte Besteuerungsgrundlage von der Regelung in einem Grundlagenbescheid abhängig ist.

 

Normenkette

AO 1977 § 235 Abs. 1, § 239 Abs. 1 S. 1, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 155 Abs. 2; StSäumnG § 4a; FGO § 74

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 19.04.1989 - X R 19/88 (NV); BFH/NV 1990, 73

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132399

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge