Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb und Veräußerung bei gewerblichem Grundstückshandel

 

Leitsatz (NV)

Ein gewerblicher Grundstückshandel ist auch dann gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger mindestens vier Objekte innerhalb von jeweils weniger als fünf Jahren nach Erwerb weiterveräußert, zwischen der Anschaffung des ersten und der Veräußerung des vierten Objekts mehr als fünf liegen und sich laufend weitere Grundstücksgeschäfte anschließen.

 

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; GewStDV § 1 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 18.09.1991 - XI R 24/90 (NV); BFH/NV 1992, 235

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132532

BFH/NV 1992, 10

BFHE 1992, 521

BB 1992, 116

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