Entscheidungsstichwort (Thema)
Zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb und Veräußerung bei gewerblichem Grundstückshandel
Leitsatz (NV)
Ein gewerblicher Grundstückshandel ist auch dann gegeben, wenn ein Steuerpflichtiger mindestens vier Objekte innerhalb von jeweils weniger als fünf Jahren nach Erwerb weiterveräußert, zwischen der Anschaffung des ersten und der Veräußerung des vierten Objekts mehr als fünf liegen und sich laufend weitere Grundstücksgeschäfte anschließen.
Normenkette
GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; GewStDV § 1 Abs. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 18.09.1991 - XI R 24/90 (NV); BFH/NV 1992, 235
Fundstellen
Haufe-Index 1132532 |
BFH/NV 1992, 10 |
BFHE 1992, 521 |
BB 1992, 116 |
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