Leitsatz (amtlich)
Die zur Erstausstattung eines Hotelbetriebs angeschafften Möbel, Textilien, Wäsche und Geschirr bilden kein einheitliches Ganzes. Eine Investitionszulage kann daher nicht gewährt werden, soweit die Anschaffungskosten für einzelne zur Erstausstattung gehörende Wirtschaftsgüter die Grenze von 600 DM nicht überstiegen haben.
Normenkette
BHG 1962 § 21 Abs. 2 S. 2. Vorinstanz:
Gründe
Von dem Abdruck der Entscheidungsgründe wird abgesehen.
Fundstellen
Haufe-Index 557481 |
BStBl II 1968, 566 |
BFHE 1968, 379 |
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