Leitsatz (amtlich)

Die zur Erstausstattung eines Hotelbetriebs angeschafften Möbel, Textilien, Wäsche und Geschirr bilden kein einheitliches Ganzes. Eine Investitionszulage kann daher nicht gewährt werden, soweit die Anschaffungskosten für einzelne zur Erstausstattung gehörende Wirtschaftsgüter die Grenze von 600 DM nicht überstiegen haben.

 

Normenkette

BHG 1962 § 21 Abs. 2 S. 2. Vorinstanz:

 

Gründe

Von dem Abdruck der Entscheidungsgründe wird abgesehen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 557481

BStBl II 1968, 566

BFHE 1968, 379

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