Entscheidungsstichwort (Thema)

Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages

 

Leitsatz (NV)

1. Für die Beurteilung, ob ein Darlehensvertrag wegen auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 oder 2 BGB nichtig ist, kann nicht (allein) auf die absolute Höhe der vereinbarten Zinsen abgestellt werden. Entscheidend ist vielmehr das Verhältnis der vertraglich vereinbarten Zinsen zu den Marktzinsen, wobei die Vertragszinsen einschließlich der zusätzlich vereinbarten Gebühren und Kosten in einen effektiven Jahreszins umzurechnen sind.

2. Zur Abgrenzung der Sicherungsabtretung von der Abtretung erfüllungshalber.

 

Normenkette

AO 1977 § 46 Abs. 4-5; BGB § 138 Abs. 1-2

 

Fundstellen

Haufe-Index 416193

BFH/NV 1989, 422

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