Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch nach Konkurseröffnung

 

Leitsatz (NV)

Das FA kann gegen einen nach Konkurseröffnung entstandenen, auf Uneinbringlichkeit vereinbarter Entgelte beruhenden Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch aufrechnen, wenn der Rechtsgrund des Anspruchs vor Konkurseröffnung gelegt worden ist (durch die Besteuerung des für die Leistungen vereinbarten Entgelts). Das Aufrechnungsverbot nach § 55 Nr. 1 KO greift in einem solchen Falle nicht ein.

 

Normenkette

AO 1977 § 226 Abs. 1; UStG 1980 § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1 und S. 3; KO § 55 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 04.08.1987 - VII R 11/84 (NV); BFH/NV 1987, 707

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132275

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