Entscheidungsstichwort (Thema)

Kumulative Begründung des FG-Urteils

 

Leitsatz (NV)

Hat das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt, setzt die Zulassung der Revision voraus, daß hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt, der mit der NZB jeweils in der von §115 Abs. 3 Satz 3 FGO geforderten Form dagelegt wird (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 12. August 1997 I B 72/96, BFH/NV 1998, 146, m. w. N.).

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2, 3 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 422406

BFH/NV 1998, 1497

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