Entscheidungsstichwort (Thema)

Plausibilität des Schätzungsergebnisses

 

Leitsatz (NV)

Es ist geklärt, daß ein Schätzungsergebnis plausibel sein muß.

 

Normenkette

AO 1977 § 162

 

Gründe

Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.

1. Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin rügt, das Finanzgericht (FG) habe bei der Teilwertermittlung unrichtige Ertragswerte zugrunde gelegt, rügt sie die materielle Unrichtigkeit des vorinstanzlichen Urteils, die selbst dann nicht zur Revisionszulassung führen kann, wenn diese Rüge zutreffend sein sollte (vgl. abschließenden Katalog der Zulassungsgründe in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).

2. Die als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine Teilwertermittlung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 i. V. m. Nr. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes stets mit einer Plausibilitätskontrolle abgeschlossen werden muß, ist nicht klärungsbedürftig, weil sie anhand der vorliegenden Rechtsprechung ohne weiteres zu bejahen ist (vgl. hierzu Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 9 mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes -- BFH --).

Der Teilwert eines Wirtschaftsgutes kann nur durch eine Schätzung ermittelt werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. August 1983 IV R 218/80, BFHE 139, 268, BStBl II 1984, 33; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 6 Rdnr. 216). Schätzungen haben allgemeine Schätzgrundsätze und Erfahrungssätze sowie Denkgesetze zu beachten. Die gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226; vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, BFHE 170, 511, BStBl II 1993, 594; vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149). Aus der genannten Rechtsprechung folgt, lediglich mit anderen Worten ausgedrückt, daß das Schätzungsergebnis plausibel sein muß und folglich vom FG auf seine Plausibilität hin zu überprüfen ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 423512

BFH/NV 1996, 378

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