Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichtzulassungsbeschwerde: Schätzung

 

Leitsatz (NV)

  1. In einer Schätzungssache ist eine Divergenz nicht dargelegt, wenn der Beschwerdeführer (lediglich) geltend macht, das finanzgerichtliche Urteil sei falsch und rechtswidrig, weil es im Ergebnis der BFH-Rechtsprechung in Schätzungssachen widerspreche.
  2. Sollte das FG zu einem unzutreffenden Schätzungsergebnis gekommen sein, läge darin kein Verfahrensfehler.
 

Normenkette

FGO § 96 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2 Nrn. 2-3; AO 1977 § 162

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 25.01.2002 - V B 107/00 (NV); BFH/NV 2002, 931

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133332

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