Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachholung der Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Beschwerdeverfahren verspätet; Darlegung der Erfolgsaussicht

 

Leitsatz (NV)

1. Hat das FG den Antrag auf PKH zutreffend schon deshalb zurückgewiesen, weil die erforderliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgelegt war, so kann diese Erklärung im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, da die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (ständige Rechtsprechung).

2. Im Antrag auf PKH muß der Antragsteller deren Erfolgsaussicht zumindest schlüssig darlegen, wie sich aus § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO ergibt (ständige Rechtsprechung).

 

Normenkette

FGO § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114, 117 Abs. 1 S. 2, Abs. 2-4

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.02.1994 - VIII B 79/93 (NV); BFH/NV 1994, 736

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132715

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