Entscheidungsstichwort (Thema)
Nachholung der Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Beschwerdeverfahren verspätet; Darlegung der Erfolgsaussicht
Leitsatz (NV)
1. Hat das FG den Antrag auf PKH zutreffend schon deshalb zurückgewiesen, weil die erforderliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgelegt war, so kann diese Erklärung im Beschwerdeverfahren nicht nachgeholt werden, da die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (ständige Rechtsprechung).
2. Im Antrag auf PKH muß der Antragsteller deren Erfolgsaussicht zumindest schlüssig darlegen, wie sich aus § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO ergibt (ständige Rechtsprechung).
Normenkette
FGO § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114, 117 Abs. 1 S. 2, Abs. 2-4
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.02.1994 - VIII B 79/93 (NV); BFH/NV 1994, 736
Fundstellen
Dokument-Index HI1132715 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen