Entscheidungsstichwort (Thema)
Schuldzinsenabzug für ein zum Hausbau aufgenommenes und später auf vermietete Eigentumswohnungen aufgeteiltes Darlehen
Leitsatz (NV)
Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung eines teils selbstgenutzten, teils vermieteten Hauses aufgenommen worden ist, sind auch dann nicht in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar, wenn der vermietete Teil des Hauses in Eigentumswohnungen umgewandelt, das Darlehen darauf aufgeteilt und die Darlehensteilbeträge den einzelnen Eigentumswohnungen zugeordnet werden.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.02.1994 - IX B 119/93 (NV); BFH/NV 1994, 778
Fundstellen
Dokument-Index HI1132713 |
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