Entscheidungsstichwort (Thema)

Schuldzinsenabzug für ein zum Hausbau aufgenommenes und später auf vermietete Eigentumswohnungen aufgeteiltes Darlehen

 

Leitsatz (NV)

Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung eines teils selbstgenutzten, teils vermieteten Hauses aufgenommen worden ist, sind auch dann nicht in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar, wenn der vermietete Teil des Hauses in Eigentumswohnungen umgewandelt, das Darlehen darauf aufgeteilt und die Darlehensteilbeträge den einzelnen Eigentumswohnungen zugeordnet werden.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 22.02.1994 - IX B 119/93 (NV); BFH/NV 1994, 778

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132713

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