Entscheidungsstichwort (Thema)
Tatbestandsberichtigung
Leitsatz (NV)
Für eine Tatbestandsberichtigung nach § 108, § 113 Abs. 1 FGO fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn gegen den Beschluß, hinsichtlich dessen die Tatbestandsberichtigung begehrt wird, kein Rechtsmittel gegeben ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 421206 |
BFH/NV 1996, 559 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen