Entscheidungsstichwort (Thema)

Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen der Mitarbeiter von Hörfunk- und Fernsehproduktionen als Arbeitslohn; Ermessen bei Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner

 

Leitsatz (NV)

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Wiederholungshonorare und Erlösbeteiligungen, die an Mitarbeiter von Hörfunk- oder Fernsehproduktionen ausgezahlt werden, immer dann Arbeitslohn und nicht Einnahmen aus selbständiger Arbeit sind, wenn das Ersthonorar den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen war.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner für die Lohnsteuer ermessensgerecht ist, wenn der Lohn erst zufließt, nachdem die Arbeitnehmer aus den Diensten des Arbeitgebers ausgeschieden sind, und wenn deshalb die Berechnung der Lohnsteuer für den Arbeitgeber wegen des Fehlens der Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer einen Verwaltungsaufwand verursachen würde, der deutlich höher wäre als es die Versendung einer Kontrollmitteilung für die Finanzverwaltung wäre.

 

Normenkette

EStG §§ 18-19, 42d Abs. 1, 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3; AO 1977 § 162; UrhG § 73 ff.

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.07.1995 - VI B 28/95 (NV); BFH/NV 1996, 32

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132810

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