Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Zuordnung von Aufwendungen
Leitsatz (NV)
Zulassung der Revision mit Blick auf das damals dem FG und den Beteiligten offenbar noch nicht bekannte Urteil des BFH vom 25.5.2005 IX R 46/04 zur Aufteilung von Aufwendungen bei einem gemischt genutzten Gebäude nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Gebäudeteile.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 16.08.2005; Aktenzeichen 8 K 396/02) |
Gründe
Die Revision wird mit Blick auf das dem Finanzgericht und den Beteiligten offenbar noch nicht bekannte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 2005 IX R 46/04 (BFH/NV 2006, 261) zugelassen. Danach kann --auch ohne Kaufpreiszuordnung-- bei deutlich unterschiedlicher Nutzbarkeit der jeweiligen Wirtschaftsgüter (Gebäudeteile) eine Zuordnung der Aufwendungen nach dem jeweiligen Verhältnis der Verkehrswerte der betroffenen Wirtschaftsgüter in Betracht kommen, wenn eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen zu einem ersichtlich sachwidrigen Ergebnis führen würde.
Fundstellen
Dokument-Index HI1521135 |
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