Entscheidungsstichwort (Thema)

NZB-Verfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

 

Leitsatz (NV)

Stellt ein Prozessbevollmächtigter einen Tag vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung einen Antrag auf Verlegung des Termins und erhält er bis zum Termin am nächsten Tag vom FG keine Bescheidung seines Antrags, so darf der Prozessbevollmächtigte hieraus nicht auf die Stattgabe seines Antrags schließen.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 18.10.2000 - VIII B 57/00 (NV); BFH/NV 2001, 333

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133240

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