Entscheidungsstichwort (Thema)

Tod des Prozeßbevollmächtigten während des Revisionsverfahrens

 

Leitsatz (NV)

Zur Wirkung der Unterbrechung des Revisionsverfahrens durch den Tod des Prozeßbevollmächtigten.

 

Normenkette

FGO § 155; ZPO § 244

 

Tatbestand

Nachträglich wurde bekannt, daß der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) am 29. Oktober 1988 verstorben ist. Mit dem Tod des Bevollmächtigten ist gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i. V. m. § 244 der Zivilprozeßordnung (ZPO) Unterbrechung des Revisionsverfahrens eingetreten. Die Bestellung eines neuen Bevollmächtigten wurde noch nicht angezeigt.

 

Entscheidungsgründe

Das während der Unterbrechung beschlossene Urteil des Senats vom 24. November 1988 ist - unbeschadet der Wirkungen der Unterbrechung - jedenfalls der Klägerin gegenüber unwirksam. Denn aufgrund des Todes des Bevollmächtigten konnte es der Klägerin nicht (wirksam) zugestellt werden.

Der Senat hat daher das Urteil schon aus Gründen der Rechtsklarheit aufgehoben.

 

Fundstellen

Haufe-Index 424328

BFH/NV 1990, 707

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