Entscheidungsstichwort (Thema)

Beschwerde gegen die Ablehnung eines PKH-Antrages

 

Leitsatz (NV)

1. Vorsteuerbeträge fallen als absetzbar in den Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 2 UStG 1980), in dem sie dem Anspruchsberechtigten in einer Rechnung i. S. des § 14 UStG 1980 gesondert ausgewiesen worden sind, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521).

2. Für das PKH-Verfahren ist nicht die endgültige Würdigung maßgebend, soweit im Besteuerungsverfahren Schätzungen vorzunehmen sind, deren Ergebnis von der Gesamtwürdigung vieler Tatumstände abhängt (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1987, 322); hinsichtlich der Angaben über rechtlich bedeutsame Tatsachen genügt zur Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussicht ein schlüssiges Vorbringen mit Beweisantritt aus (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1988, 804).

 

Normenkette

FGO § 142; UStG §§ 14, 16 Abs. 2; ZPO § 114 ff.

 

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG

 

Fundstellen

Haufe-Index 416936

BFH/NV 1992, 848

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