Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorschriftsmäßige Besetzung des FG; ehrenamtliche Richter
Leitsatz (NV)
Der Geschäftsverteilungsplan eines FG ist unter Heranziehung der dort "gewachsenen Übung" auszulegen, wenn er keine ausdrückliche Regelung zu der Frage enthält, ob die ehrenamtlichen Richter über die vierjährige Dauer ihrer Bestellung fortlaufend durchzuzählen sind, oder ob nach jedem Jahreswechsel wieder mit dem ersten in der Liste zu beginnen ist.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 06.04.1999 - XI R 17/97 (NV); BFH/NV 1999, 1243
Fundstellen
Dokument-Index HI1133090 |
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