BWAs werden aus den Daten der Finanzbuchhaltung erstellt. Um eine aussagekräftige BWA zu generieren, bedarf es, neben der Hinterlegung der zutreffenden Gewinnermittlungsart, jedoch einer exakten Datenbasis – sprich der zeitnahen und zeitlich richtig abgegrenzten korrekten Erfassung der Geschäftsvorfälle. Konkret heißt dies z. B., dass unter anderem folgende Fehler, die den Informationsgehalt einer BWA drastisch mindern können, vermieden werden sollten:

  1. Keine laufende Abschreibungsverbuchung. Um die Kostensituation adäquat darzustellen, ist es notwendig, auch unterjährig Abschreibungsbuchungen zu erfassen.
  2. Keine laufende Zinsverbuchung. Ebenso wie die Abschreibungen müssen auch die Zinsaufwendungen laufend verbucht werden.
  3. Ungenauigkeiten bei der zeitlichen Umsatzerfassung nach Leistungserbringung.
  4. Keine korrekte Material-/Warenaufwandserfassung. In die BWA sollte der Material- bzw. Warenverbrauch und nicht der Material- bzw. Wareneinkauf eingehen, denn dieser stellt die zum ausgewiesenen Umsatz gehörenden Material- und Warenaufwendungen dar.
  5. Keine Verbuchung von unfertigen Leistungen. Auch unfertige Leistungen sind Teil der Gesamtleistung und müssen zur Gegenüberstellung der angefallenen Kosten erfasst werden.
  6. Keine Ausbuchung von unrealisierbaren Forderungen.
  7. Keine Überprüfung, ob auch alle bebuchten Konten (besonders, wenn diese Konten selbst im Kontenplan angelegt wurden) auch den entsprechenden BWA-Positionen zugeordnet wurden.

     
    Wichtig

    Exakte Buchhaltungsdatenbasis – fundierte Analysen

    Je genauer Ihre monatliche Buchhaltung, desto fundierter sind die Analysen auf Basis der BWA.

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