ja.[1], [2] Bei einem Windpark stellt zum einen jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörenden Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, und zum anderen die externe Verkabelung einschließlich der Zuwegung ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar.[3] Die einzelnen Windkraftanlagen sind zwar aus verschiedenen Gegenständen zusammengesetzt, die aber so aufeinander abgestimmt sind, dass sie nur zusammen genutzt werden können.[4] Damit fehlt es an der selbstständigen Nutzbarkeit der einzelnen Teile.[5]

S. auch "Zuwegung zu einer Windenergieanlage".

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