Markt-, Industrie-, Bahnsteig- und ähnliche Hallen werden als Gebäude angesehen, wenn auch die übrigen Gebäudemerkmale vorliegen. Traglufthallen z. B. über Tennisplätzen, sind nicht ausreichend standfest und deshalb keine Gebäude.[1] S. auch "Container", "Turn-, Sport- und Festhallen", "Zelthallen".

[1] Gleich lautende Erlasse der Länder v. 5.6.2013, BStBl 2013 I S. 734. Diese Erlasse sind weiterhin anzuwenden, BMF, Schreiben v. 18.3.2021, IV A 2 – O 2000/20/10001 :001, Anlage 1 Nr. 1235, BStBl 2021 I S. 391.

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