Bei gemischter Nutzung werden bewegliche Wirtschaftsgüter, z. B. ein Kfz, je nach Nutzung entweder nur dem Betriebsvermögen oder nur dem Privatvermögen zugerechnet. Eine Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Teil kommt nicht in Betracht.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen